Regelwerk

Die Katalogisierung erfolgt weitestgehend nach den „Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken“ [RAK-WB] sowie den „Regeln für die Katalogisierung alter Drucke“ [RAK-WB Alte Drucke]. Letztgenanntes Regelwerk enthält ergänzende Bestimmungen, die im Hinblick auf die speziellen Anforderungen der Erfassung alter Drucke erarbeitet worden sind.

Die Regeln für Alte Drucke werden im EHB-Projekt auf Drucke bis zum Erscheinungsjahr 1850 ausgedehnt. Dies erschient sinnvoll, um für den Erfassungszeitraum ein einheitliches Schema für die bibliographische Beschreibung zugrunde zu legen. Insbesondere betrifft dies den Verzicht auf Abkürzungen in Verfasser- und Ausgabebezeichnung, die Groß- und Kleinschreibung, die sich nach der Vorlage richtet, sowie orthographische Normierungen.

Der Erfassungszeitraum für historische Bestände erstreckt sich für Italien, laut D.P.R. 189, vom 16.05.2000, auf 70 Jahre vom Erschließungsdatum zurück. Für Südtirol bedeutet dies, aufgrund mehrerer Kriterien, eine Erschließungsgrenze bei 1945, wobei für wertvolle Nachlässe die Zeitgrenze überhaupt aufgehoben ist.

Der Fingerprint wird für Drucke bis zum Erscheinungsjahr 1800 ermittelt. Dieser stellt eine Zeichenkombination dar, die vordefinierten Seiten des Buches entnommen wird. Auf diese Weise können u.a. drucktechnisch unterschiedliche Ausgaben eines Werkes kenntlich gemacht werden. Eine weitere Besonderheit besteht in der Berücksichtigung von Personalangaben innerhalb der bibliographischen Beschreibung. So lassen sich z. T. schon anhand des Katalogisates, in eingeschränktem Masse, Informationen über den Autor gewinnen [Ordenszugehörigkeit, Ehrentitel etc.].